HRB 211631 B: HG Carenaallee Projekt 2 GmbH, Berlin, Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Umwandlungsbeschlusses und einen Umwandlungsplan entsprechend Art. 86 d der Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 27.11.2019 sowie eine Bekanntmachung entsprechend Art. 86g Abs. 1 lit. b) derselben Richtlinie zur Bekanntmachung analog § 122d UmwG betreffend eine grenzüberschreitende, formwechselnde Sitzverlegung zum Registergericht des Amtsgericht Charlottenburg von Berlin eingereicht mit folgenden Angaben: 1. Die Gesellschaft firmiert bislang unter HG Carenaallee Projekt 2 GmbH und ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 211631 B. 2. Die Gesellschaft soll durch grenzüberschreitenden, identitätswahrenden Formwechsel aufgrund des Umwandlungsbeschlusses unter gleichzeitiger Verlegung des Verwaltungssitzes und Satzungssitzes in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg (Société à responsabilité limitée) mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, umgewandelt werden. Die Gesellschaft wird die Firma HG Carenaallee Projekt 2 S.à.r.l. führen. 3. Gesellschafter (a) Am Stammkapital (Capital Social) der HG Carenaallee Projekt 2 S.à.r.l. werden die Gesellschafter der Gesellschaft wie folgt beteiligt sein: (i) BLB Projekt 17 S.à.r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter dem Recht von Luxemburg mit Sitz in 2, rue Edward Steichen, L-2540 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B 231610, wird 22.475 Anteile mit einem Nominalwert von je EUR 1,00 halten; und (ii) LPD -Land Plot Development AG Verbriefungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft unter dem Recht von Luxemburg mit Sitz in 205, route d'Arlon, L-1150 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B 222291, wird 2.525 Anteile mit einem Nominalwert von je EUR 1,00 halten. (b) Den Gesellschaftern steht das Recht auf bare Zuzahlung nach § 196 UmwG analog oder das Recht auf ein Abfindungsangebot gemäß §§ 207, 29 Abs. 2 UmwG analog zu. Den Gesellschaftern steht es frei, gegen den Umwandlungsbeschluss zu stimmen und/oder eine Klage gegen die Wirksamkeit des Umwandlungsbeschlusses binnen eines Monats nach der Beschlussfassung gemäß § 195 UmwG analog zu erheben, sofern die Klageerhebung nicht nach §§ 195 Abs. 2, 210 UmwG analog ausgeschlossen ist. Unter den Voraussetzungen der §§ 196, 212 UmwG analog haben die betroffenen Gesellschafter das Recht, eine angemessene bare Zuzahlung oder Barabfindung in einem Spruchverfahren gerichtlich festsetzen/nachprüfen zu lassen. Das Spruchverfahren ist im Spruchverfahrensgesetz geregelt. (c) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: HG Carenaallee Projekt 2 GmbH 2, rue Edward Steichen L - 2540 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg 4. Gläubiger der Gesellschaft Die Rechte der Gläubiger der formwechselnden Gesellschaft ergeben sich aus der analogen Anwendung des § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der formwechselnden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die neue Rechtsform nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Umwandlungsbeschluss (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Umwandlungsbeschlusses (oder seines Entwurfs) entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der formwechselnden Gesellschaft unter der in Ziffer 2.1.4(c) genannten Anschrift geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der formwechselnden Gesellschaft kostenlos eingeholt werden. 5. Art 86 g Abs. 1 Satz 1 lit.b) der Richtlinie (EU) 2019/2121 Die HG Carenaallee Projekt 2 GmbH, mit Satzungssitz in Berlin, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 211631 B (die "Gesellschaft") plant eine grenzüberschreitende Umwandlung unter Beibehaltung ihrer Rechtspersönlichkeit in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg. Die Gesellschafter werden am 07.06.2022 eine Gesellschafterversammlung abhalten und über die Umwandlung entscheiden. Die Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer und verfügt daher auch über keine Arbeitnehmervertretung. Bezugnehmend auf Art. 86g Abs. 1 Satz 1 lit. b) der Richtlinie (EU) 2019/2121 wird den Gesellschaftern und Gläubigern der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie der Gesellschaft spätestens fünf Arbeitstage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung Bemerkungen zu beim Handelsregister eingereichten Entwurf des Umwandlungsbeschlusses übermitteln können.
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