HRB 15115: HG I. Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken (Kirchstraße 16, 66130 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 15115: HG I. Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken (Kirchstraße 16, 66130 Saarbrücken). Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Der Widerspruch kann auch in der Form eines elektronischen Dokumentes erfolgen, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein soll (§§ 14 II FamFG, 130 a Abs. 2 und 3, 298 ZPO).
HG I. Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken (Kirchstraße 16, 66130 Saarbrücken). Durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken 109 IN 85/10 vom 22.03.2011 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
HG I. Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken (Kirchstraße 16, 66130 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HG I. Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken (Kirchstraße 16, 66130 Saarbrücken). Zwischen der Gesellschaft und der AB 11/05 Vermögensverwaltungs GmbH, München (AG München HRB 157269 - zukünftig Halberg Holding I. GmbH, Saarbrücken -) als herrschender Gesellschaft ist am 15.06.2005 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, demdie Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 15.06.2005 zugestimmt hat. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag sowie die zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen Bezug genommen.
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