HG Immobilien-Service GmbH, Neunkirchen-Seelscheid, Walnußweg 12, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Siegburg HRA 5310) am 31.08.2010 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen.
HG Immobilien-Service GmbH, Neunkirchen-Seelscheid, Walnußweg 12, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2010 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin Marion Tietze übertragen. Diese führt das Unternehmen als Einzelunternehmen unter der Firma "HG Immobilien-Service e.K" mit Niederlassung in Neunkirchen-Seelscheid (Amtsgericht Siegburg 41 AR 412/2010) weiter. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.