HG Verlag und Werbeagentur GmbH, Taucha (Ernst-Barlach-Str. 1, 04425 Taucha). Die Verschmelzung wurde am 20.09.2007 in das Register der neu eingetragenen Einzelfima (Amtsgericht Leipzig, HRA 15359) eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HG Verlag und Werbeagentur GmbH, Taucha (Ernst-Barlach-Str. 1, 04425 Taucha). Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 02.08.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihrer Alleingesellschafterin Catherine Maria Editha Koster verschmolzen, welche das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "HG Verlag und Werbeagentur e.K." mit Niederlassung in Taucha weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.