HRB 65786: HGC Jakobs Interior Design GmbH, Düsseldorf, Heerdter Lohweg 57, 40549 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HGC International GmbH am 15.08.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 65786: HGC Jakobs Interior Design GmbH, Düsseldorf, Heerdter Lohweg 57, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.07.2019 mit der HGC International GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 66100) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HGC Jakobs Interior Design GmbH, Düsseldorf, Heerdter Lohweg 57, 40549 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2011. Geschäftsanschrift: Heerdter Lohweg 57, 40549 Düsseldorf. Gegenstand: Die Konzeption und die Projektbegleitung auf dem Gebiete der Inneneinrichtung und Dekoration. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Jakobs, Vaia, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.