HGL Gerüstbau GmbH, Krautheim (Schenkanger 22, 99439 Krautheim). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
HGL Gerüstbau GmbH, Krautheim (Schenkanger 22, 99439 Krautheim). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG von Amts wegen zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt.
HGL Gerüstbau GmbH, Krautheim (Schenkanger 22, 99439 Krautheim). Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Hengelhaupt, Jörg, Krautheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst (Az. 178 IN 102/11 Amtsgericht Erfurt ). Von Amts wegen eingetragen.
HGL Gerüstbau GmbH, Krautheim (Schenkanger 22, 99439 Krautheim). Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2008 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Gerüstbau, der Handel mit, die Lagerung von und Logistikleistungen für Gerüste und Baumaterialien sowie Dachdecker- und Zimmerarbeiten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Beder, Frank, Weimar, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Hengelhaupt, Jörg, Krautheim, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HGL Gerüstbau GmbH, Krautheim (Schenkanger 22, 99439 Krautheim). Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Liquidator: Hengelhaupt, Jörg, Krautheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Beder, Frank, Weimar, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2007 hat die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen.