HGM Food GmbH, Herborn (Auf den Lüppen 3 a, 35745 Herborn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Muhs GmbH am 28.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HGM Food GmbH, Herborn (Auf den Lüppen 3 a, 35745 Herborn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Muhs GmbH ( vormals Muhs Systemgastronomie GmbH ) mit Sitz in München (vormals Dillenburg ) (Amtsgericht München, HRB 168199) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HGM Food GmbH, Herborn (Auf den Lüppen 3 a, 35745 Herborn). Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 70,81 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 ( Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 51.200,00 EUR.