HRB 110347: HGS Gebäudedienste GmbH, Garbsen, Dieselstraße 14 - 16, 30827 Garbsen. Die Gesellschafterversammlungen vom 11.11.2015 und 30.11.2015 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie die Streichung des § 14 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Erbringung von Facility-Leistungen, insbesondere im Bereich der Glas- und Gebäudereinigung, der Umweltpflege, der Versorgung von Betrieben und Schulen einschließlich des Betriebs von Kantinen, der Erbringung von Hausmeisterdiensten, sowie die Erbringung von Serviceleistungen aller Art und der Handel mit Produkten, die im Facility-Bereich verwendet werden.
HGS Gebäudedienste GmbH, Garbsen, Dieselstraße 14 - 16, 30827 Garbsen. Bestellt als Geschäftsführer: Lorenz, Sonja, Hannover, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lorenz, Dieter, Bröckel, * ‒.‒.‒‒.
HGS Gebäudedienste GmbH, Garbsen, Dieselstraße 14 - 16, 30827 Garbsen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Dieselstraße 14 - 16, 30827 Garbsen. Gegenstand des Unternehmens ist die Gebäudereinigung, Fassadenreinigung, Teppichreinigung und Hausmeisterdienste, Vermietung und Verpachtung sowie die Herstellung von Reinigungsmitteln aller Art und ähnlichen Produkten und der Handel damit. Der mit der H + F Dienstleistungsgruppe GmbH mit Sitz in Wienhausen (AG Lüneburg, HRB 101122) (vormals Lorenz Vermögensverwaltende GmbH mit Sitz in Bröckel (AG Celle HRB 5718)) am 09.10.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.12.2012 zum 31.12.2012 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.