HRB 722906: HGS Haus- und Grundstückservice GmbH, Freiburg im Breisgau, Bergmannsweg 6, 79111 Freiburg im Breisgau. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführerin: Hanke, Kristin Maria, geb. Reddemann, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 722906: HGS Haus- und Grundstückservice GmbH, Freiburg im Breisgau, Bergmannsweg 6, 79111 Freiburg im Breisgau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2020. Geschäftsanschrift: Bergmannsweg 6, 79111 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Die Erbringung von Hausmeisterdiensten wie Treppenhausreinigung, Glasreinigung, technische Betreuung, Grünanlagenpflege, Tiefgaragenreinigung, Gehwegreinigung, Winterdienst und weitere Tätigkeiten im Bereich von Hausmeistertätigkeiten sowie die Betreuung von Mietshäusern und Eigentumswohnungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Hanke, Thomas Josef, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒; Hanke, Kristin Maria, geb. Redemann, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Hanke, Thomas Josef, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber der Firma "HGS Haus- und Grundstückservice Thomas Josef Hanke e. K.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706149) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 29.10.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.