HHLA Intermodal GmbH, Hamburg, Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 mit der Hamburger Hafen- und Logistik Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 1902) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 24.09.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HHLA Intermodal GmbH, Hamburg, Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Böttner, Georg, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Plewa, Peter, Bergneustadt, * ‒.‒.‒‒; Rotter, Harald, Ibbenbüren, * ‒.‒.‒‒.
HHLA Intermodal GmbH, Hamburg, Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Jürgens, Sebastian, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
HHLA Intermodal GmbH, Hamburg, Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2011 mit der CTL Container Terminal Lübeck GmbH mit Sitz in Lübeck (AG Lübeck HRB 1408 HL) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HHLA Intermodal GmbH, Hamburg, Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg.Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Behn, Stefan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Plewa, Peter, Bergneustadt, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
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