Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
23 |
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Prokura erloschen
Brockmann, Pascal, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Brosius, Sven, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
20.09.2024
Düsterhöft |
HRB 19372: HHLA International GmbH, Hamburg, Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brockmann, Pascal, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Dohm, Stephan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 19372: HHLA International GmbH, Hamburg, Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
HRB 19372: HHLA International GmbH, Hamburg, Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 19372: HHLA International GmbH, Hamburg, Container Terminal Altenwerder - Am Ballinkai 1, 21129 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5, 7, 9 und 10 beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der POLZUG Intermodal GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 49371) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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