HRB 17995 KI: HHS-Transporte GmbH, Langwedel, Langwedelerfeld 11, 24631 Langwedel. Die Spaltung ist mit der am 21.09.2016 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRB 17995 KI: HHS-Transporte GmbH, Langwedel, Langwedelerfeld 11, 24631 Langwedel. Name der Firma: HHS-Transporte GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Langwedel; Geschäftsanschrift: Langwedelerfeld 11, 24631 Langwedel; Gegenstand: Betrieb eines Transportunternehmens und aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte, insbesondere die Übernahme und Erbringung von Transport- und Speditionsdienstleistungen; Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Schultz, Hans-Heinrich, * ‒.‒.‒‒, Langwedel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.05.2016. Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des Hans-Heinrich Schultz in Form des von ihm als Inhaber unter der Firma Hans-Heinrich Schultz Transporte e. K. (Amtsgericht Kiel, HRA 9213 KI) betriebenen Unternehmens auf Grund des Spaltungsplans vom 17.05.2016. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.