HRB 14935: HIB Hanse-Immobilien-Beteiligungs GmbH, Rostock, Rosa-Luxemburg-Straße 25-26, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2021 mit der Vierzehnte Hanse Inv. & Projekt GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 12223) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14935: HIB Hanse-Immobilien-Beteiligungs GmbH, Rostock, Rosa-Luxemburg-Straße 25-26, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2021 mit der HFD HANSE Finanz Dienstleistungen GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 15006) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14935: HIB Hanse-Immobilien-Beteiligungs GmbH, Rostock, Rosa-Luxemburg-Straße 25-26, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 23.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2021 mit der Zwölfte Hanse Inv. & Projekt GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 12207) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14935: HIB Hanse-Immobilien-Beteiligungs GmbH, Rostock, Rosa-Luxemburg-Straße 25-26, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2021 mit der Vierunddreißigste Hanse Inv. & Projekt GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 13585) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14935: HIB Hanse-Immobilien-Beteiligungs GmbH, Rostock, Rosa-Luxemburg-Straße 25-26, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2021 mit der Sechsunddreißigste Hanse Inv. & Projekt GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 13592) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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