Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
6 |
|
|
b)
Geschäftsführer:
2.
Einert, Nils Ronald, * ‒.‒.‒‒,
Hannover
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
|
a)
11.04.2024
Steder |
HRB 2331 HL: HIG Hanseatische Immobiliengesellschaft mbH, Lübeck, Im Gleisdreieck 45, 23566 Lübeck. Kapital: 100.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.5.2019 ist das Stammkapital um 1.229.358,89 EUR auf 100.00,00 EUR herabgesetzt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital) und § 10 (Stimmrecht)
HIG Hanseatische Immobiliengesellschaft mbH, Lübeck, Im Gleisdreieck 45, 23566 Lübeck. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift:; Im Gleisdreieck 45, 23566 Lübeck. Kapital: 1.329.358,89 EUR. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.07.2010 ist das Stammkapital auf 1.329.358,89 EUR umgestellt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 10 (Stimmrecht)..
HIG Hanseatische Immobiliengesellschaft mbH, Lübeck. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2002 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Hanseatische System Vertriebs GmbH in Brokstedt (AG Pinneberg, HRB 460 IZ) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.