HRA 6399: HIG Objekt Bergheim B.V. & Co. KG, Bocholt, Dinxperloer Straße 18 - 20, 46399 Bocholt. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 6399: HIG Objekt Bergheim B.V. & Co. KG, Bocholt, Dinxperloer Straße 18 - 20, 46399 Bocholt. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Jeder Liquidator ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Liquidator: Holland Immo Group Beheer II B.V., Eindhoven / Niederlande (Kamer van Koophandel 63860805). Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HIG Objekt Bergheim B.V. & Co. KG, Bocholt, Dinxperloer Straße 18 - 20, 46399 Bocholt.(Der Erwerb, die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren sonstige ökonomische Nutzung sowie die Verwaltung ihres sonstigen Vermögens, jedoch nicht die Vornahme von Rechtsgeschäften in der in § 34c GewO genannten Art. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die sie zu einem gewerblichen Unternehmen im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG machen würden). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Dinxperloer Straße 18 - 20, 46399 Bocholt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Holland Immo Group General Partner B. V., Eindhoven (Kamer van Koophandel voor Brabant 17215697), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ITB Fachmarktzentrum Bergheim GmbH, Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRB 10092) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.05.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.