HIGB Hanseatische Industrie- und Gewerbebau GmbH, Dresden, (Käthe-Kollwitz-Ufer 43, 01307 Dresden).Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 17.03.2006 mit der Dr. Zimmermann & Kensy GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bremen ist durch Verschmelzung mit der herrschenden Gesellschaft beendet. Die Verschmelzung wurde am 29.12.2008 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HIGB Hanseatische Industrie- und Gewerbebau GmbH, Dresden, (Käthe-Kollwitz-Ufer 43, 01307 Dresden).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Dr. Zimmermann & Kensy GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 24390) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HIGB Hanseatische Industrie- und Gewerbebau GmbH, Dresden (Käthe-Kollwitz-Ufer 43, 01307 Dresden). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 28.12.1998 mit der Weser-Wohnbau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bremen ist durch Aufhebungsvertrag zum 17.03.2006 beendet. Die Gesellschaft hat am 17.03.2006 mit der Dr. Zimmermann & Kensy GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 24390) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlunghat mit Beschluss vom 17.03.2006 zugestimmt.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HIGB Hanseatische Industrie- und Gewerbebau GmbH, Dresden (Käthe-Kollwitz-Ufer 43, 01307 Dresden). Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2006 hat die Änderung des § 5 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.