HINOVA GmbH, Böblingen, Stuttgarter Str. 4, 71032 Böblingen. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HINOVA GmbH, Böblingen, Stuttgarter Str. 4, 71032 Böblingen. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf zwei Monate ab Veröffentlichung bestimmt.
HINOVA GmbH, Böblingen, Stuttgarter Str. 4, 71032 Böblingen.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Stuttgarter Str. 4, 71032 Böblingen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen geändert in: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die allgemeine Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch firt. Gemäß § 384 FamFGG von Amts wegen vermerkt. Liquidator: Hinrichs, Heinz-Dieter, Böblingen, * ‒.‒.‒‒, Vermerk nach § 384 FamFGG von Amts wegen: Die bisher eingetragene Vertretungsregelung des Geschäftsführers gilt nicht automatisch auchfür den Liquidator. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.04.2010 (6 IN 344/10) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.