HRB 11088: HIRSCH Porozell GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Augsburger Straße 8-10, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Grimm, Christian Daniel, Herzebrock-Clarholz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11088: HIRSCH Porozell GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Augsburger Straße 8-10, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Bestellt als Geschäftsführer: Winter, Christian, Bingen-Büdesheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Winter, Christian, Bingen-Büdesheim, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Beekmans, Ralf, Greven, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11088: HIRSCH Porozell GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Augsburger Straße 8-10, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Beirates eingereicht worden.
HRB 11088: HIRSCH Porozell GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Augsburger Straße 8-10, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Beirates eingereicht worden.
HRB 11088: HIRSCH Porozell GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Augsburger Straße 8-10, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 9a. (Liquidationserlös - Vorzugsanspruch) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.10.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.10.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.10.2019 mit der IsoBouw GmbH mit Sitz in Abstatt (Amtsgericht Stuttgart, HRB 101036) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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