HK Beteiligungs GmbH, Freilassing (Sägewerkstr. 3, 83395 Freilassing). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Convergenta Invest GmbH mit dem Sitz in Freilassing (Amtsgericht Traunstein HRB 15201) verschmolzen. DieVerschmelzung wurde am 15.03.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Traunstein HRB 15201). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HK Beteiligungs GmbH, Freilassing (Sägewerkstr. 3, 83395 Freilassing). Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2005 hat die Änderung der §§ 9 (Gesellschafterversammlung), 12 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung), die Streichung des § 15 (Kündigung) sowie die Änderung der bisherigen §§ 16 (nun 15, Einziehung von Geschäftsanteilen), 17 (nun 16, Abfindungsguthaben), 20 (nun 19, Wettbewerbsverbot) und 22 (nun 21, Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Die JKV Invest GmbH mit dem Sitz in Norderfriedrichskoog (Amtsgericht Flensburg HRB 1875) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HK Beteiligungs GmbH, Freilassing (Sägewerkstr. 3, 83395 Freilassing). Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 3.270,00 EUR auf 28.270,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der JKV Invest GmbH mit dem Sitz in Norderfriedrichskoog (Amtsgericht Flensburg HRB 1875) und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Nicht eingetragen: Hinsichtlich der Kapitalerhöhung um 3.270,00 Euro wurden Sacheinlagen geleistet. Bezüglich der Festsetzung wird auf den bei Gericht eingereichten Gesellschafterbeschlüssen mit Anlagen verwiesen.