HRB 97863 B: HK Hausservice GmbH, Berlin, Berliner Allee 154, 13088 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 97863 B: HK Hausservice GmbH, Berlin, Berliner Allee 154, 13088 Berlin. Nicht mehr Liquidator: 1. Jacob, Gaston; Liquidator: 2. Lenz, Gerd-Günter, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 97863 B: HK Hausservice GmbH, Berlin, Berliner Allee 154, 13088 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Berliner Allee 154, 13088 Berlin
HRB 97863 B: HK Hausservice GmbH, Berlin, Strelitzer Straße 69, 10115 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Änderung zu Nr. 1: nunmehr: Liquidator: Jacob, Gaston, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HK Hausservice GmbH, Berlin, Strelitzer Straße 69, 10115 Berlin. ; Die Gesellschaft hat auf Grund des Aufspaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.02.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage Teile des Vermögens der IL-UCR Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 109768) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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