HRB 742385: HKG Hofkammer Grundstücksgesellschaft KGaA, Altshausen, Schloss Altshausen, 88361 Altshausen. Die Hauptversammlung vom 28.06.2021 hat die Änderung der Satzung in Ziffer 8 (Persönlich haftender Gesellschafter mit Kapitalanteil) beschlossen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: S.K.H. Herzog von Württemberg, Carl, Altshausen, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: HKBG Hofkammer Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRA 727085).
HRB 742385: HKG Hofkammer Grundstücksgesellschaft KGaA, Altshausen, Schloss Altshausen, 88361 Altshausen. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Satzung vom 06.05.2021. Geschäftsanschrift: Schloss Altshausen, 88361 Altshausen. Gegenstand: Die Verwaltung, die Vermietung, die Verpachtung, der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Anlage und Verwaltung von Vermögen. Grundkapital: 1.288.560,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: S.K.H. Herzog von Württemberg, Carl, Altshausen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Geisbauer, Achim, Affalterbach, * ‒.‒.‒‒; Kuon, Armin, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Hofkammer Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG", Altshausen (Amtsgericht Ulm HRA 551304) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 551304: Hofkammer Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG, Altshausen, Schloss, 88361 Altshausen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 06.05.2021 in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien unter der Firma "HKG Hofkammer Grundstücksgesellschaft KGaA", Altshausen (Amtsgericht Ulm HRB 742385) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 551304: Hofkammer Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG, Altshausen, Schloss, 88361 Altshausen. Prokura erloschen: Köberle, Günter, Ravensburg, * ‒.‒.‒‒; Setzer, Rainer, Schwieberdingen, * ‒.‒.‒‒.