HRB 741164: HKLG Hofkammer Landwirtschaftsgesellschaft KGaA, Altshausen, Schloss Altshausen, 88361 Altshausen. Die Hauptversammlung vom 16.12.2020 hat die Änderung der Satzung in Ziffer 2.2 (Gegenstand des Unternehmens), Ziffer 8.1 und 8.6 (Persönlich haftende Gesellschafter mit Kapitalanteil) sowie Ziffer 10.3 (Rechtsverhältnisse des persönlich haftenden Gesellschafters mit der Gesellschaft) beschlossen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: HKBG Hofkammer Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRA 727085). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: S.K.H. Herzog von Württemberg, Carl, Altshausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 741164: HKLG Hofkammer Landwirtschaftsgesellschaft KGaA, Altshausen, Schloss Altshausen, 88361 Altshausen. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Satzung vom 26.11.2020 mit Änderung vom 03.12.2020. Geschäftsanschrift: Schloss Altshausen, 88361 Altshausen. Gegenstand: Die Verwaltung, die Vermietung, die Verpachtung, der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und die Anlage und Verwaltung von Vermögen. Grundkapital: 272.490,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: S.K.H. Herzog von Württemberg, Carl, Altshausen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Geisbauer, Achim, Affalterbach, * ‒.‒.‒‒; Kuon, Armin, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "HKLG Hofkammer Landwirtschaftsgesellschaft mbH & Co. KG", Altshausen (Amtsgericht Ulm HRA 551455) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 551455: HKLG Hofkammer Landwirtschaftsgesellschaft mbH & Co. KG, Altshausen, Schloss, 88361 Altshausen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.11.2020 in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien unter der Firma "HKLG Hofkammer Landwirtschaftsgesellschaft KGaA", Altshausen (Amtsgericht Ulm HRB 741164) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 551455: HKLG Hofkammer Landwirtschaftsgesellschaft mbH & Co. KG, Altshausen, Schloss, 88361 Altshausen. Prokura erloschen: Köberle, Günter, Ravensburg, * ‒.‒.‒‒; Setzer, Rainer, Schwieberdingen, * ‒.‒.‒‒.