HKM Service GmbH, Koblenz (Hoevelstr. 19, 56073 Koblenz). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 13.09.2007 eingetragen geworden; von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs. 2 UmwG
HKM Service GmbH, Koblenz (Hoevelstr. 19, 56073 Koblenz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2007 mit der HKM Holz-Kunststoff-Management AG mit Sitz in Koblenz (AG Koblenz HRB 6624) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HKM Service GmbH, Koblenz (56068 Koblenz). Nicht mehr Geschäftsführer: Leitzgen, Jürgen, Trittenheim, * ‒.‒.‒‒. neu bestellt: Geschäftsführer: Fuchs, Martina, Andernach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.