HRB 16587: HL Anlageberatung GmbH, Viersen, Dülkener Straße 13, 41747 Viersen. Hausnummer berichtigend eingetragen Geschäftsanschrift: Dülkener Straße 130, 41747 Viersen.
HRB 16587: HL Anlageberatung GmbH, Viersen, Dülkener Straße 13, 41747 Viersen. Gesellschaft nit beschränkter Haftung, entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma HL Anlageberatung e.K. mit Sitz in Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 7268) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens aus dem Vermögen des Inhabers Hartmut Laufenberg nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.03.2015. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.06.2015 wirksam geworden. Sitz: Viersen. Inländische Geschäftsanschrift: Dülkener Straße 13, 41717 Viersen. Gegenstand des Unternehmens: im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes zu a) Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, dieim Geltungsbereich des Innvestmentgesetzes vertrieben werden dürfen, b) öffentlich angebotenen Anteilen an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft, die gewerbsmäßige Erbringung von Anlageberatung im Sinnedes § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG und die Vermittlung von Vertragsabschlüssen über den Erwerb solcher Finanzanlagen. Stammkappital: EUR 25.000,00, Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Laufenberg, Hartmut, Viersen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.