HL Yacht Kontor GmbH, Erftstadt (Ahornweg 12, 50374 Erftstadt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden J R Lemberg Verwaltung & Beteiligung e.K. Erftstadt am 26.06.2006 eingetragen worden (Amtsgericht Köln HRA 23928); von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HL Yacht Kontor GmbH, Erftstadt (Ahornweg 12, 50374 Erftstadt). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.05.2006 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Jörg Richard Lemberg, handelnd unter der Firma J R Lemberg Verwaltung & Beteiligung e.K. mit Sitz in Erftstadt (Amtsgericht Köln, 41 HRA 23928) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
HL Yacht Kontor GmbH, Erftstadt (Ahornweg 12, 50374 Erftstadt). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage mit der JL Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 96369) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.