HLG Hanseatische Liegenschaftsgesellschaft mbH, Schwerin (Wandsbeker Chaussee 224, 22089 Hamburg). Der Sitz ist nach Hamburg verlegt.
Grund 15. Grundstücksaufbaugesellschaft mbH, Schwerin (Medeweger Straße 8, 19057 Schwerin). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Ziff. 1 (Firma) und 11 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: HLG Hanseatische Liegenschaftsgesellschaft mbH.
HLG Hanseatische Liegenschaftsgesellschaft mbH, Hamburg (Wandsbeker Chaussee 224, 22089 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HEG Hanseatische Entwicklungsgesellschaft mbH am 10.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HLG Hanseatische Liegenschaftsgesellschaft mbH, Hamburg (Wandsbeker Chaussee 224, 22089 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2007 mit der HEG Hanseatische Entwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Schwerin (AG Schwerin HRB 8488) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.