HLG Ingenieurgesellschaft mbH, Eschborn, (Hauptstr. 334, 65760 Eschborn).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Planungsgruppe M + M Aktiengesellschaft Ingenieurgesellschaft für Gebäudetechnik am 02.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
65760 Eschborn
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Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH