HLG Objekt am Tempelhofer Hafen Verwaltungs-GmbH, Münster, Annette-Allee 4, 48149 Münster. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Grundstücksgesellschaft Güterbahnhof Lippstadt GmbH & Co. KG am 08.02.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HLG Objekt am Tempelhofer Hafen Verwaltungs-GmbH, Münster, Annette-Allee 4, 48149 Münster. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2012 mit der Grundstücksgesellschaft Güterbahnhof Lippstadt GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRA 5099) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HLG Objekt am Tempelhofer Hafen Verwaltungs-GmbH, Münster, Annette-Allee 4, 48149 Münster.Geschäftsanschrift: Annette-Allee 4, 48149 Münster.