HLG Solingen Verwaltungs-GmbH, Münster, Annette-Allee 4, 48149 Münster. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Grundstücksgesellschaft Güterbahnhof Lippstadt GmbH & Co. KG am 08.02.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HLG Solingen Verwaltungs-GmbH, Münster, Annette-Allee 4, 48149 Münster. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2012 mit der Grundstücksgesellschaft Güterbahnhof Lippstadt GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster (Münster, HRA 5099) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HLG Solingen Verwaltungs-GmbH, Münster, Annette-Allee 4, 48149 Münster.Geschäftsanschrift: Annette-Allee 4, 48149 Münster.
HLG Solingen Verwaltungs-GmbH, Münster (An der Alten Ziegelei 5, 48157 Münster). Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Tätigkeitsverpflichtung, Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen und den Vertrag insgesamt neu gefasst. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der oder die Geschäftsführer sind befugt, für alle Rechtshandlungen, die mit oder gegenüber der HLG Solingen GmbH & Co. KG vorgenommen werden, deren Komplementärin die Gesellschaft ist, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Lohmann, Christina Patricia, Münster, * ‒.‒.‒‒.
HLG Solingen Verwaltungs-GmbH, Münster (An der Alten Ziegelei 5, 48157 Münster). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Komplementärstellung und Geschäftsführung in der HLG Solingen GmbH & Co. KG, Münster, deren Geschäftsgegenstand der Grundstückserwerb in Solingen, die gewerbliche Bebauung erworbener Grundstücksfläche und die Vermietung ist. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der oder die Geschäftsührer sind für alle Rechtshandlungen, die mit oder gegenüber der HLG Solingen GmbH & Co. KG vorgenommen werden, deren Komplementärin die Gesellschaft ist, befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Brockmann, Dirk, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒; Diesen, Christian, Münster, * ‒.‒.‒‒.