HLG zweite Grundbesitz GmbH & Co. KG, Münster, Annette-Allee 4, 48149 Münster. Im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung: Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: HLG zweite Grundbesitz Verwaltungs-GmbH, Münster (Amtsgericht Münster HRB 6342) und eingetreten als: Persönlich haftender Gesellschafter: Grundstücksgesellschaft Herne Verwaltungs-GmbH, Münster (Münster HRB 11229). Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind beim Abschluss von Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie mit Dritten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 mit Ergänzung vom 19.10.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2010 jeweils mit Ergänzung vom 19.10.2010 mit der Grundstücksgesellschaft Herne GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster (Münster, HRA 8232) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragener Hinweis: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Münster
Rechtsform: GmbH & Co. KG