HRB 172317: HM Sittenauer GmbH, Dietramszell, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Wolfratshauser Str. 11, 83623 Dietramszell. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sittenauer, Horst Anselm, Dietramszell, * ‒.‒.‒‒.
HM Sittenauer GmbH, Dietramszell, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Wolfratshauser Str. 11, 83623 Dietramszell.Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2010 hat die Streichung des Wortlautes des § 12 (Verzinsung, Steuerklausel) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HM Sittenauer GmbH, Dietramszell (Wolfratshauser Str. 11, 83623 Dietramszell). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2007 mit Nachtrag vom 04.01.2008. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Reisebüros, Organisation und Durchführung von Busreisen, Handel mit Kraftfahrzeugen sowie Betrieb einer Kfz-Werkstätte. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sittenauer, Horst Anselm, Dietramszell, * ‒.‒.‒‒; Sittenauer, Michael Rene Oliver, Dietramszell, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Omnibusbetrieb Theodor Sittenauer, mit dem Sitz in Dietramszell (Amtsgericht München HRA 52028) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wurde am 20.02.2008 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.