HRB 736377: HMB Maute + Sternkopf GmbH, Hechingen, Im Nasswasen 12, 72379 Hechingen. Bestellt als Geschäftsführer: Steinhilber, Tim, Bodelshausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Maute, Hartwig, Balingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 736377: HMB Maute + Sternkopf GmbH, Hechingen, Im Nasswasen 12, 72379 Hechingen. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und § 8 (Jahresabschluss) beschlossen.
HRB 736377: HMB Maute + Sternkopf GmbH, Hechingen, Im Nasswasen 12, 72379 Hechingen. Bestellt als Geschäftsführer: Steinhilber, Tim, Bodelshausen, * ‒.‒.‒‒.
HMB Maute + Sternkopf GmbH, Hechingen, Stutenhofstraße 18, 72379 Hechingen. Neue Geschäftsanschrift: Im Nasswasen 12, 72379 Hechingen.
HMB Maute + Sternkopf GmbH, Hechingen, Stutenhofstraße 18, 72379 Hechingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2011. Geschäftsanschrift: Stutenhofstraße 18, 72379 Hechingen. Gegenstand: Handel mit Bauelementen, insbesondere von Haustüren und Markisen sowie Industriebedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Maute, Hartwig, Balingen, * ‒.‒.‒‒; Sternkopf, Thomas, Albstadt, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "HMB Maute + Sternkopf oHG", Hechingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 721977) gemäß § 190 ff. UmwG. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.