HRB 200889: HMCS Portfolio GmbH, Hannover, Brüsseler Straße 7, 30539 Hannover. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HmcS Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 61871) am 23.08.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 200889: HMCS Portfolio GmbH, Hannover, Brüsseler Straße 7, 30539 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.07.2017 mit der HmcS Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 61871) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 200889: HMCS Portfolio GmbH, Hannover, Brüsseler Straße 7, 30539 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 16.05.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.05.2017 mit der HMCS-RHON LIMITED mit Sitz in London / Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff No. 6455037) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 16.05.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.05.2017 mit der HMCS-SIG LIMITED mit Sitz in London / Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff No. 5642393) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 16.05.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.05.2017 mit der HMCS-GEN LIMITED mit Sitz in London / Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff No. 5965416) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 16.05.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.05.2017 mit der EHCTY LIMITED mit Sitz in London / Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff No. 5823137) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 16.05.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.05.2017 mit der HMCS-ECK LIMITED mit Sitz in London / Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff No. 5601209) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 200889: HMCS Portfolio GmbH, Hannover, Brüsseler Straße 7, 30539 Hannover. Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes vom 23.12.2016 eingereicht worden. Danach soll die HMCS-GEN LIMITED mit Sitz in London (Companies House Nr. 5965416) als übertragender Rechtsträger mit der HMCS Portfolio GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 200889) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der HMCS-GEN LIMITED auf die HMCS Portfolio GmbH die folgenden Rechte zu:a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (HMCS Portfolio GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG Sicherheitsleistungen verlangen, wenn sie binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hannover ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der HMCS Portfolio GmbH unter deren Geschäftsanschrift (Brüsseler Str. 7, 30539 Hannover) geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später ggf. daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubiger, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden HMCS Portfolio GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (HMCS-GEN LIMITED) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem Highcourt, London, geltend zu machen.Sofern der Highcourt auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter:Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der HMCS Portfolio GmbH, Brüsseler Str. 7, 30539 Hannover, angefordert werden.
HRB 200889: HMCS Portfolio GmbH, Hannover, Brüsseler Straße 7, 30539 Hannover. Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes vom 23.12.2016 eingereicht worden. Danach soll die EHCTY Limited mit Sitz in London (Companies House Nr. 5823137) als übertragender Rechtsträger mit der HMCS Portfolio GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 200889) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der EHCTY Limited auf die HMCS Portfolio GmbH die folgenden Rechte zu:a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (HMCS Portfolio GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG Sicherheitsleistungen verlangen, wenn sie binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hannover ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der HMCS Portfolio GmbH unter deren Geschäftsanschrift (Brüsseler Str. 7, 30539 Hannover) geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später ggf. daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubiger, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden HMCS Portfolio GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (EHCTY Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem Highcourt, London, geltend zu machen.Sofern der Highcourt auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter:Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der HMCS Portfolio GmbH, Brüsseler Str. 7, 30539 Hannover, angefordert werden.
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