HRB 5626: HMS Stühler GmbH, Hirschbach, Am Hirtenberg 9, 92275 Hirschbach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stühler, Hans, Hirschbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5626:HMS Stühler GmbH, Hirschbach, Am Hirtenberg 9, 92275 Hirschbach.Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2015 hat die Änderung der §§ 5 Abs. 3 (Geschäftsführer) und 11 Absätze 1 und 2 (Abtretung von Geschäftsanteilen, Verpfändung, Nießbrauch) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt: Geschäftsführer: Stühler, Ingo, Hirschbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 5626:HMS Stühler GmbH, Hirschbach, Am Hirtenberg 9, 92275 Hirschbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2015. Geschäftsanschrift: Am Hirtenberg 9, 92275 Hirschbach. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Hausmeistertätigkeiten, Reinigungsarbeiten, Pflege von Grünanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Stühler, Hans, Hirschbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Hans Stühler e.K., mit dem Sitz in Hirschbach (Amtsgericht Amberg HRA 3416). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.