HMU Holdinggesellschaft für mittelständische Unternehmen mbH, Mülheim an der Ruhr, Dohne 54, 45468 Mülheim an der Ruhr.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Thyssen'sche Handelsgesellschaft - Hamborn - Lohberg mit beschränkter Haftung am 24.08.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HMU Holdinggesellschaft für mittelständische Unternehmen mbH, Mülheim an der Ruhr, Dohne 54, 45468 Mülheim an der Ruhr.Geschäftsanschrift: Dohne 54, 45468 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Thyssen'sche Handelsgesellschaft - Hamborn - Lohberg mit beschränkter Haftung mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh HRB 5563) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HMU Holdinggesellschaft für mittelständische Unternehmen mbH, Mülheim an der Ruhr (Friedrichstr. 40, 45468 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Mikromat Werkzeugmaschinen Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden - HRB 14857) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HMU Holdinggesellschaft für mittelständische Unternehmen mbH, Mülheim an der Ruhr (Friedrichstr. 40, 45468 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der VARIOMATIC Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz - HRB 16643) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HMU Holdinggesellschaft für mittelständische Unternehmen mbH, Mülheim an der Ruhr (Friedrichstr. 40, 45468 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der HMU Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg - HRB 16190) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.