HNE Vertriebs & System GmbH, Augsburg (Kurzes Geländ 8 a, 86156 Augsburg). Die Verschmelzung wurde am 19.08.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRB 21354).
HNE Vertriebs & System GmbH, Augsburg (Kurzes Geländ 8 a, 86156 Augsburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2004, des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 17.06.2004 und des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2004 mit der Drachenfels 18. V V AG mit Sitz in Bonn (nach Firmenänderung und Sitzverlegung nunmehr: HNE Technologie AG mit Sitz in Augsburg, Amtsgericht Augsburg HRB 21354) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister derübernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.