HNP Gebäudeservice Verwaltungs GmbH, Schwerin (Otto-Weltzien-Str. 7, 19061 Schwerin). Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers, jeweils datierend vom 20.08.2010, mit der HNP Bautenschutz Nord GmbH & Co. KG mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRA 1924) verschmolzen.
HNP Gebäudeservice Verwaltungs GmbH, Schwerin, (Otto-Weltzien-Str. 7, 19061 Schwerin).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers, jeweils datierend vom 20.08.2010, mit der HPN Bauservice GmbH & Co. KG mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRA 1924) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.