HO-GA-TEX GmbH, Kempen, Kleinbahnstraße 45, 47906 Kempen.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.05.2010 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die unter der HO-GA-TEX e.K. (AG Krefeld, HRA 5967) auftretende Kauffrau Hermine Gilles, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
HO-GA-TEX GmbH, Kempen, Kleinbahnstraße 45, 47906 Kempen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HO-GA-TEX e.K. (AG Krefeld, HRA 5967) am 20.05.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HO-GA-TEX GmbH, Kempen, Kleinbahnstraße 45, 47906 Kempen.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2010 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihres Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die unter der HO-GA-TEX e.K. (AG Krefeld, 40 AR 192/2010) auftretenden Kauffrau Gilles, Hermine übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.