HOCHTIEF Energy Management Erste GmbH, Hamburg, (Überseering 12, 22297 Hamburg).
HOCHTIEF Energy Management Erste GmbH, Hamburg, (Überseering 12, 22297 Hamburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HOCHTIEF Energy Management GmbH am 15.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HOCHTIEF Energy Management Erste GmbH, Hamburg (Überseering 12, 22297 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.07.2008 mit der HOCHTIEF Energy Management GmbH mit Sitz in Essen (AG Essen HRB 18557) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HOCHTIEF Energy Management Erste GmbH, Hamburg (Überseering 12, 22297 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 10.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2008 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 10.07.2008 mit der HOCHTIEF Energy Management Aachen GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 89251), der HOCHTIEF Energy Management Hannover GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 76129) und der HOCHTIEF Energy Management Nord GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 67604) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HOCHTIEF Energy Management Erste GmbH, Hamburg (Überseering 12, 22297 Hamburg). Prokura erloschen Lehmann, Harald, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
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