HOCHTIEF Verkehrswegebau GmbH, Essen (Opernplatz 2, 45128 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Eurafrica Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen am 20.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HOCHTIEF Verkehrswegebau GmbH, Essen (Opernplatz 2, 45128 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Eurafrica Baugesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Essen (AG Essen HRB 1036) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HOCHTIEF Verkehrswegebau GmbH, Essen (Opernplatz 2, 45128 Essen). Der mit der HOCHTIEF Aktiengesellschaft (Amtsgericht Essen HRB 279) am 19.12.1997 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 29.09.2006 zum 31.12.2006 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.