HRB 11645: HOCK Steuerberatungsgesellschaft mbH, Elsenfeld, Glanzstoffstr. 1, 63820 Elsenfeld. Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2015 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Mönchberg. Geschäftsanschrift: Birkenheckenweg 17, 63933 Mönchberg.
HOCK Steuerberatungsgesellschaft mbH, Elsenfeld, Glanzstoffstr. 1, 63820 Elsenfeld. Die Heinrich Hock Vermögensverwaltung UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Elsenfeld (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 11240) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HOCK Steuerberatungsgesellschaft mbH, Elsenfeld, Glanzstoffstr. 1, 63820 Elsenfeld. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Heinrich Hock Vermögensverwaltung UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Elsenfeld (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 11240) und die Änderung des § 6 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
HOCK Steuerberatungsgesellschaft mbH, Elsenfeld, Glanzstoffstr. 1, 63820 Elsenfeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2011. Geschäftsanschrift: Glanzstoffstr. 1, 63820 Elsenfeld. Gegenstand des Unternehmens: die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 34 StBerG). Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hock, Steffen, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.