HRB 8400: HOHENSTEIN Vorrichtungsbau und Spannsysteme GmbH, Hohenstein-Ernstthal, August-Bebel-Straße 12, 09337 Hohenstein-Ernstthal. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Seidl, Andrew, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8400:HOHENSTEIN Vorrichtungsbau und Spannsysteme GmbH, Hohenstein-Ernstthal, August-Bebel-Straße 12, 09337 Hohenstein-Ernstthal.Bestellt: Geschäftsführer: Seidl, Andrew, Dresden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 8400:HOHENSTEIN Vorrichtungsbau und Spannsysteme GmbH, Hohenstein-Ernstthal, August-Bebel-Straße 12, 09337 Hohenstein-Ernstthal.Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 27.02.2014, AZ: 13 IN 3104/13, ist das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung durch den Schuldner angeordnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
HOHENSTEIN Vorrichtungsbau und Spannsysteme GmbH, Hohenstein-Ernstthal, August-Bebel-Straße 12, 09337 Hohenstein-Ernstthal. Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2011 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung zur Durchführung der Verschmelzung mit der PFH Präzisionsteilefertigung Hohenstein GmbH mit dem Sitz in Hohenstein-Ernstthal um 70.612,44 EUR auf 224.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital und Stammeinlagen), 11 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. § 12 (Gründungskosten) wurde aufgehoben. Neues Stammkapital: 224.000,00 EUR.
HOHENSTEIN Vorrichtungsbau und Spannsysteme GmbH, Hohenstein-Ernstthal, August-Bebel-Straße 12, 09337 Hohenstein-Ernstthal. Die PFH Präzisionsteilefertigung Hohenstein GmbH mit dem Sitz in Hohenstein-Ernstthal (Amtsgericht Chemnitz HRB 25112) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen