HOKO GmbH, Freisen, Bahnhofstraße 43, 66629 Freisen. Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere eine Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und damit die Änderung des Unternehmensgegenstandes, sowie in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verarbeitung von Metall, Holz und Kunststoffen sowie der Vertrieb derart hergestellter Erzeugnisse und die Beteiligung als Gesellschafterin an in- und ausländischen Unternehmen mit vorstehendem Unternehmensgegenstand sowie die Verwaltung von Vermögen jeglicher Art.
HOKO GmbH, Freisen, Industriegelände, 66629 Freisen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2009 mit der Schörghuber Spezialtüren Verwaltungs GmbH mit Sitz in Ampfing (Amtsgericht Traunstein HRB 2897) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 43, 66629 Freisen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.