Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
19 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Colwin, Benjamin, Berlin, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.04.2024
Wahl |
18 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Boscher, Sebastian Simon, Kleve, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.03.2023
Schlumberger |
HRB 725103: HOLINGER Ingenieure GmbH, Merklingen, Robert-Bosch-Straße 2/1, 89188 Merklingen. Prokura erloschen: Hagedorn, Andrea, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 725103: HOLINGER Ingenieure GmbH, Merklingen, Robert-Bosch-Straße 2/1, 89188 Merklingen. Bestellt als Geschäftsführer: Walter, Peter, Krefeld, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Bahlcke, Andre, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 725103: HOLINGER Ingenieure GmbH, Merklingen, Robert-Bosch-Straße 2/1, 89188 Merklingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.07.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wetzel und Partner Ingenieurgesellschaft m. b. H.", Moers (Amtsgericht Kleve HRB 8641) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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