HONSEL LEICHTMETALL GMBH & CO. KG., Meschede (Fritz-Honsel-Str. 30, 59872 Meschede). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HONSEL AG mit Sitz in Meschede (Anmtsgericht Arnsberg HRB 8010) am 05.02.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HONSEL LEICHTMETALL GMBH & CO. KG., Meschede (Fritz-Honsel-Str. 30, 59872 Meschede). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.10.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2007 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.10.2007 mit der HONSEL AG mit Sitz in Meschede (Amtsgericht Arnberg HRB 8010) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.