Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
c)
Die Beteiligung als persönlich haftende,
geschäftsführende Gesellschafterin an der
HOPF Holding Gesellschaft mit
beschränkter Haftung & Co.
Kommanditgesellschaft mit Sitz in Essen
(im Folgenden "Hauptgesellschaft"
genannt), deren Gegenstand die
Wahrnehmung der Aufgaben einer
geschäftsleitenden Holding für die von ihr
gehaltenen Beteiligungen sowie die
Erbringung von Beratungsleistungen ist. |
|
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 18.11.2022
beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den
Gesellschaftsvertrag in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens)
und 5 (Vertretung) zu ändern, sowie vollständig neu zu
fassen. |
a)
04.12.2022
Lindenau |
HOPF Holding-Verwaltungs GmbH, Essen, Rüttenscheider Straße 199, 45131 Essen. Die HOPF V8-S.T.A.R. Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Essen HRB 14144) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2012 mit Änderung vom 30.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom 30.08.2012 mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen.
HOPF Holding-Verwaltungs GmbH, Essen, Rüttenscheider Straße 199, 45131 Essen. Die Spiel, Satz und Sieg Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Essen, HRB 20058) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HOPF Holding-Verwaltungs GmbH, Essen, Rüttenscheider Straße 199, 45131 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Eberle, Dieter, Essen, * ‒.‒.‒‒.
HOPF Holding-Verwaltungs GmbH, Essen, Rüttenscheider Straße 199, 45131 Essen. Die HOPF REAL ESTATE PROPERTY HOLDING GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 13237) ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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