HOPF REAL ESTATE PROPERTY HOLDING GmbH, Essen, Rüttenscheider Straße 199, 45131 Essen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tage mit der HOPF Holding-Verwaltungs GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 7533 ) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HOPF REAL ESTATE PROPERTY HOLDING GmbH, Essen, Rüttenscheider Straße 199, 45131 Essen. Nach Änderung nunmehr Geschäftsanschrift: Rüttenscheider Straße 199, 45131 Essen.
HOPF REAL ESTATE PROPERTY HOLDING GmbH, Essen (Christophstr. 22, 45130 Essen). Prokura erloschen: Blömeke, Peter. Einzelprokura: Dr. Scheid, Georg, Essen, * ‒.‒.‒‒.
HOPF REAL ESTATE PROPERTY HOLDING GmbH, Essen (Christophstr. 22, 45130 Essen). Die a) HOTEL IM WASSERTURM Verwaltungs-GmbH in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 30690) und die b) HOPF HOTEL IM WASSERTURM Besitz-Verwaltungs-GmbH in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 13217) sind aufgrund der Verschmelzungsverträge vom 29. August 2005 nebst Ergänzung vom 18. November 2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an den Verschmelzungen beteiligten Gesellschaften vom selben Tag sowie der ergänzenden Beschlüsse nebst Zustimmungen vom 18. November 2005 durch Übertragung ihrer Vermögen als Ganzes auf die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HOPF REAL ESTATE PROPERTY HOLDING GmbH, Essen (Christophstr. 22, 45130 Essen). Die Gesellschafterversammlung vom 29. August 2005 / 18. November 2005 hat beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00, dann um weitere 51.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der HOPF HOTEL IM WASSERTURM Verwaltungs-GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 30690) auf 103.000,00 EUR und sodann um weitere 51.000,-- EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der HOPF HOTEL IM WASSERTURM Besitz-Verwaltungs -GmbH in Essen ( Amtsgericht Essen, HRB 13217) auf 154.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern.
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