HOPF V8-S.T.A.R. Verwaltungs GmbH, Essen, Rüttenscheider Str.199, 45131 Essen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HOPF Holding-Verwaltungs GmbH, Essen am 24.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HOPF V8-S.T.A.R. Verwaltungs GmbH, Essen, Rüttenscheider Str.199, 45131 Essen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2012 mit Änderung vom 30.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom 30.08.2012 mit der HOPF Holding-Verwaltungs GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 7533) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HOPF V8-S.T.A.R. Verwaltungs GmbH, Essen, Rüttenscheider Str.199, 45131 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 21.03.2012 beschlossen, § 3 Satz 2 (Stammkapital und Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages ersatzlos aufzuheben.
HOPF V8-S.T.A.R. Verwaltungs GmbH, Essen, Rüttenscheider Str.199, 45131 Essen. Nach Änderung nunmehr Geschäftsanschrift: Rüttenscheider Str.199, 45131 Essen.