Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
18 |
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Prokura erloschen:
Schumacher, Stefan, Öhringen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.07.2024
Mulliqi |
HRB 580228: HOSTI GmbH, Pfedelbach, Emil-Stickel-Str. 6, 74629 Pfedelbach. Bestellt als Geschäftsführer: Rubrech, Hermanus Johannes Harold, Schwäbisch Hall, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 580228: HOSTI GmbH, Pfedelbach, Emil-Stickel-Str. 6, 74629 Pfedelbach. Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "ESG Stickel Immobilien GmbH + Co. KG", Pfedelbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 723070) um 250,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 1.000.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.11.2021 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "ESG Stickel Immobilien GmbH + Co. KG", Pfedelbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 723070) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 580228: HOSTI GmbH, Pfedelbach, Emil-Stickel-Str. 6, 74629 Pfedelbach. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hosti Vermögensverwaltung GmbH", Pfedelbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 774806) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 580228: HOSTI GmbH, Pfedelbach, Emil-Stickel-Str. 6, 74629 Pfedelbach. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.09.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.09.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "mypaperplate GmbH", Pfedelbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 757414) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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