SAGUSTU Spezialbelag - Vertriebsgesellschaft mbH, Bruchmühlbach-Miesau, Industriestraße 7, 66892 Bruchmühlbach-Miesau. Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma), 2 (Sitz der Gesellschaft), 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 9 (Erbfall) und mit ihr die Änderung der Firma, die Sitzverlegung nach Rosenkopf sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: HOSTU Verwaltungs-GmbH. Neuer Sitz: Rosenkopf. Änderung der Geschäftsanschrift: Schulstraße 12, 66894 Rosenkopf. Neuer Unternehmensgegenstand: Vermögensverwaltung.
SAGUSTU Spezialbelag - Vertriebsgesellschaft mbH, Bruchmühlbach-Miesau, Industriestraße 7, 66892 Bruchmühlbach-Miesau.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.07.2010 und der Gesellschafterversammlung der SAGUSTU International GmbH vom 02.07.2010 denTeilbetrieb "Vertrieb von Spezialbelägen für Industriegebäude, Stallungen, Transportfahrzeuge und Anhänger" im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die SAGUSTU International GmbH mit Sitz in Bruchmühlbach-Miesau (Amtsgericht Zweibrücken, HRB 30492) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.